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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und während dessen gesamter Dauer. Sie werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt. Die Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei uns eingeht. Ergänzungen und Nebenabreden der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern können keine Ansprüche des Auftraggebers gegen uns hergeleitet werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

2. Begriff

Translavis Huber, nachfolgend «Translavis» genannt, ist eine nicht im Handelsregister eingetragene Einzelfirma nach Schweizerischem Recht mit dem Zweck, im Bereich Kommunikation insbesondere Text-, Sprach- und Übersetzungs-Dienstleistungen zu erbringen.

3. Auftragserteilung und Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Translavis kann mündlich oder schriftlich gültig geschlossen werden. Üblich ist die Annahme einer schriftlichen Offerte durch den Auftraggeber. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen, die jedoch schriftlich resp. per E-Mail bestätigt werden müssen (eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen zu Lasten des Auftraggebers). Dazu gibt der Kunde Translavis alle zur Durchführung des Auftrags nötigen bzw. förderlichen Informationen, Materialien, Unterlagen und Wünsche bekannt; zusätzlich ggf. die Zielsprache, das Thema und Fachgebiet der Übersetzung resp. des Textes sowie besondere Terminologiewünsche. Des weiteren sollte der Auftraggeber Translavis den Verwendungszweck der Übersetzung resp. des Textes möglichst genau mitteilen; dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll. Translavis haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Werden angemeldete Aufträge nicht geliefert, müssen sie spätestens 24 Stunden vorher abgemeldet werden, ansonsten wird die reservierte Zeit berechnet. Als Auftraggeber gilt diejenige natürliche oder juristische Person, die Translavis den Auftrag und weitere Anweisungen erteilt. Kommen Dritte als Vermittler zum Einsatz, die nicht ohne weiteres als solche zu erkennen resp. vom eigentlichen Auftraggeber nicht offiziell autorisiert sind, gilt der Vertrag dennoch als zwischen dem Auftraggeber im oben genannten Sinne (in diesem Falle dem Vermittler) und Translavis geschlossen. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Translavis schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt worden ist.

4. Preise und Offerten

Alle Preise und Angebote sind freibleibend (Richtpreise). Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Eventuell veröffentlichte, unverbindliche Preislisten können von Translavis ohne Vorankündigung geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden dem Kunden, sofern er sie nicht verursacht hat und sie sich im normalen Rahmen halten, nicht in Rechnung gestellt. Alle durch besondere Kundenwünsche verursachten Transport- und anderen Kosten, einschliesslich derjenigen für Kurier, Nachnahme, Express, Einschreiben, Wertbrief usw., werden in Rechnung gestellt. Eine etwaige Abweichung zum schriftlich offerierten Betrag ist auf maximal 10% beschränkt. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Translavis erstellt, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der Regel eine schriftliche Offerte. Diese enthält die besprochenen Leistungen von Translavis, insbesondere bezüglich Umfang und Inhalt des Auftrags, und entweder einen Pauschalpreis oder einen Stundenvoranschlag für diese Aufwendungen. Im Falle von Übersetzungen können die Schwierigkeit eines Textes und die erforderliche Übersetzungs- und Lieferzeit erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Überlässt der Auftraggeber Translavis ausdrücklich die freie Gestaltung im Rahmen bestimmter Vereinbarungen, so wird der Auftrag unter Anlegung eines Pauschalpreises oder eines vereinbarten Stundensatzes in nützlicher Frist ausgeführt. Liefert der Auftraggeber von sich aus mehr Input als vereinbart oder wünscht er zusätzliche Änderungen und/oder Leistungen, so wird der zusätzlich benötigte Zeitaufwand gemäss dem üblichen Stundenansatz verrechnet. Diese Überschreitung eines offerierten Pauschalpreises oder veranschlagten Stundenkontingents muss dem Auftraggeber von Translavis nur dann explizit mitgeteilt werden, wenn die Kosten 10% des vereinbarten Preises übersteigen. Andernfalls sollte es dem Auftraggeber klar sein, dass der von ihm gewünschte zusätzliche Inhalt bzw. Aufwand auch zusätzliche Kosten verursacht. Translavis kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des in der Offerte veranschlagten Totalpreises der zu erbringenden Dienstleitungen verlangen. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Teile verlangt werden. Insbesondere Erstaufträge können per Nachnahme fakturiert werden.

5. Lieferfristen

Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Auftrag an den Kunden per Post, Transportdienst, Kurier, E-Mail oder Fax abgeschickt oder persönlich überreicht wurde.

6. Ausführung durch Dritte

Wir dürfen uns zur Erbringung aller Leistungen, sofern wir dies für zweckmässig oder erforderlich erachten, qualifizierter Dritter, auch freiberuflicher, bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl nach unseren Qualitätskriterien. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und uns.

7. Störung, höhere Gewalt, Schliessung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grund unseren Betrieb, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken. Translavis haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren etc. entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzen wir Anti-Virus-Software und empfehlen dies auch unseren Kunden. Bei Lieferungen von Daten (Texten, Übersetzungen, Grafiken) in Dateiform ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

8. Haftung und Reklamationen

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an in Auftrag gegebene Texte bzw. Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt Translavis die Texte nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäss und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Arbeit als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel des Textes, der Übersetzung bzw. der gestalterischen Arbeit zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 10-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und Translavis zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschliesslich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Translavis haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Translavis haftet nicht für Übersetzungs- oder inhaltliche Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung bzw. des Textes nicht an, vor allem wenn die Arbeit zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er keinen Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Wird Translavis aufgrund einer Übersetzung, eines Textes oder einer grafischen Arbeit wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber Translavis in vollem Umfang von der Haftung frei. Für vom Besteller beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt Translavis, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Translavis ist nicht verpflichtet, diese Absprachen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt Translavis von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.

9. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Falls in Ausnahmefällen die Lieferfrist eines Auftrages nicht eingehalten werden kann, ist die Haftung bei Nichteinhaltung für Folgeschäden ausgeschlossen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von Translavis zu vertretenden Leistungsverzugs und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von Translavis unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber Translavis schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Translavis.

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, berechnet Translavis dem Kunden das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung des Auftrags. Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, per Überweisung, per Scheck oder bar fällig. Wird die erfolgte Bezahlung nach dieser Zahlungsfrist nicht registriert, wird der Auftraggeber automatisch in Verzug gesetzt. Er erhält daraufhin von Translavis eine Mahnung mit einem weiteren Einzahlungsschein. 14 Tage nach Versendung der ersten Mahnung wird eine zweite Mahnung mit einem weiteren Einzahlungsschein über den ursprünglichen Betrag zuzüglich 2% Mahngebühren verschickt. Bei erneuter Nichtbezahlung behält sich Translavis vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Bei vereinbarter Vorauszahlung wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden Translavis Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. gerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann Translavis jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen sofort fälligstellen.

12. Copyright und Nutzungsrechte

Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch Translavis gefertigte Texte, Übersetzungen, Textadaptationen, terminologischen Datenbanken, Grafiken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Translavis. Sofern die Dienstleistung für einen Dritten erfolgte, behält sich Translavis das Recht vor, diesen Dritten auf die offenstehende Forderung und die daraus resultierende Unrechtmässigkeit der Verwendung der Arbeit hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie Translavis in Verbindung damit entstandener Unkosten zu verlangen. Durch die beidseitige Erfüllung aller Leistungspflichten gehen sämtliche Rechte auf den Auftraggeber über. Auch nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen behält sich Translavis ein einfaches nichtausschliessliches Nutzungsrecht an den erstellten terminologischen Datenbanken und Translation Memories vor, ebenfalls die Verwendung der erstellten Texte, Übersetzungen, gestalterischen Produkte als Musterarbeiten bzw. Referenzen zur Eigenwerbung, falls nicht bei Auftragsvergabe ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind.

13. Versand, Übertragung

Die Leistung durch Translavis ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch Translavis mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übertragungsmedium (z. B. E-Mail). Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg haftet Translavis nicht. Die Rücksendung von Vorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

14. Betriebsgeheimnisse

Alle Texte und Informationen werden vertraulich behandelt, und wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Translavis und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da es nicht auszuschliessen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist Translavis berechtigt, personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verarbeiten und zu speichern.

16. Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Translavis und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Als Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz in der Schweiz sowie als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren gilt der Sitz von Translavis. Translavis hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht oder einer zuständigen Amtsstelle zu belangen.

17. Salvatorische Klausel

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Alle Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung. Translavis hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

18. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Oktober 2004 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen.

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